Die Rauchmelderpflicht in Bayern ist im Landtag verabschiedet, das Gesetz in Kraft. Die Aufnahme der Rauchmelderpflicht in der Bayrischen Bauordnung ist geschehen. Es gilt folgende Vorschrift:
(4) 1 In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. 2 Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. 3 Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten. 4 Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.
Sollten Sie für Ihre Sicherheit dennoch jetzt Heimrauchmelder nachrüsten wollen, dann können Sie mich gerne kontaktieren. Eine frühzeitige Nachrüstung mit Rauchmeldern ist zu empfehlen. Eine Preiserhöhung der Rauchmelder 2016/2017 ist zu erwarten.
Setzen Sie auf den Fachmann.
Vielen Dank.
Ihr Brandschutztechniker
Berger,Torsten
Explodierter Feuerlöscher
Ursache ist evtl. ein Materialdefekt.
Bilder vom Laden
http://www.nonstopnews.de/galerie/13472
http://www.gloria.de/utcfs/ws-446/Assets/GLORIA_Ueberpruefungsaktion.pdf
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